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BSG, 27.11.1964 - 9 RV 58/64 |
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- BSG, 02.09.1964 - 1 RA 189/61
Abschluss von Unterhaltsvereinbarungen vor Rechtskraft der Scheidung - …
Auszug aus BSG, 27.11.1964 - 9 RV 58/64
lung durch den Erlaß einer entsprechenden"Rechtsuerordnung Rechnung getragen ist° Darüber hinaus hat das BSGschon in erweiternder Auslegung des % 68 Abso 2 des Angestelltenversicherungsgesetzes9 d"h" ohne eine ausdrückliche Grundlage durch Gesetz oder Rechtsverordnung9 entschieden, daß sich die Witwe Unterhaltsensprüche anrechnen lassen muß" auf die sie verzichtet hat5 die vom Gesetz gegebene'Versorgungsgerantie entfalle, wenn - bzw° insoweit als ; die Witwe selbst die Miâ- destversorgung vereitele, die ihr nach dem Gesetz zusteht (vglo Urt° des BSG vom 20901964 - 11/1 RA 189/61 -)" Daß die Anrechnung nicht geltend gemachter Unterhaltsansprüche im Recht der KGV grundsätzlich nicht zu beanstanden ist bzw" nicht im HiderSpruch zum Gesetz steht? hat der erkennende Senat für Unterhaltsansprüche der WitWe nach altem Recht (5 44 Absa ? BVG aF) bereits ausgesprochen (BSG 189 2639 26%)" Er /".